AGB – Datenschutzerklärung

ERKLÄRUNG ZUR INFORMATIONSPFLICHT
(Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Kontakt mit uns
Wenn Sie per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und Kreditkartennummer […] des Käufers.

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: [bitte Daten ergänzen]. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

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Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend (z.B. durch Löschung der letzten 8 Bit) pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.

Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert.

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Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
myNext
booking@mynext.at

AGB / Beherbergungsvertrag

I.
Vertragschließende Parteien

Beherberger: LIVE by ÖJAB GmbH, Mittelgasse 16, 1062 Wien
Gast: Ist eine natürliche oder eine juristische Person, die einen Beherbergungsvertrag abschließt.

II.
Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Beherbergung des Gastes samt Erbringung von Nebenleistungen entsprechend der vom oder für den Beherberger bestätigten Buchung des Gastes in einem der vom Beherberger betriebenen Beherbergungsbetrieben.

III.
Vertragsdauer

Der Gast hat das Recht, das gebuchte Zimmer ab 15.00 Uhr des Ankunftstages zu beziehen. Das Zimmer ist durch den Gast am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, dem Gast die Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung zu stellen, sollte der Gast das Zimmer nicht fristgerecht freimachen. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt für die vereinbarte Dauer der Beherbergung zu verlangen.

IV.
Entgelt

Das vom Gast für die Beherbergung zu leistende Entgelt enthält die bei der Buchung vereinbarte und ausgewiesene Rate, inklusive Steuern und Abgaben.

V.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – „No show“
Rücktritt durch den Gast

Dem Gast steht ein Rücktrittsrecht von dem mit dem Beherberger abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nur dann zu, wenn ein solches Rücktrittsrecht anlässlich der Buchung ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten in diesem Fall die bei der Buchung vereinbarten Rücktritts- und Stornobedingungen.

No show
Erscheint der Gast nicht bis Mitternacht des Ankunftstages („no show“), erlischt die Beherbergungspflicht des Beherbergers für die gesamte Dauer des Beherbergungsvertrages und der Beherberger ist berechtigt, für das vom Gast gebuchte Zimmer mit Dritten einen Beherbergungsvertrag abzuschließen, sofern der Gast den Beherberger nicht nachweislich von eine späteren Anreise in Kenntnis gesetzt hat. Der Gast bleibt trotz „no show“ zur Bezahlung des vereinbarten Entgelts für die gesamte Dauer des Beherbergungsvertrages verpflichtet; einen Anspruch auf Minderung des vom Gast geschuldeten Entgelts hat der Gast nur, sofern und soweit der Beherberger über das vom Gast gebuchte Zimmer Beherbergungsverträge mit Dritten abgeschlossen hat.

VI.
Beistellung einer Ersatzunterkunft

Der Beherberger kann dem Gast aus sachlich gerechtfertigten Gründen eine adäquate Ersatzunterkunft (vergleichbare Qualität) zur Verfügung stellen, sollte der Beherberger nicht in der Lage sein, den Beherbergungsvertrag zu erfüllen. Eine sachliche Rechtfertigung ist dann gegeben, wenn das vom Gast gebuchte Zimmer unbenutzbar ist, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Gründe in der Sphäre des Beherbergers dessen Erfüllung des Beherbergungsvertrages entgegenstehen.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier trägt Beherbergers.

VII.
Rechte des Gastes

Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den in vergleichbaren Beherbergungsbetrieben üblichen Gebrauch des Zimmers und der Einrichtungen des Beherbergers, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen allgemein zur Benützung zugänglich sind.

VIII.
Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, für nicht von der Buchung erfasste Leistungen des Beherbergers, die der Gast in Anspruch genommen hat, spätestens vor der Abreise zu bezahlen.

Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährung zu akzeptieren.

Der Gast haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, wie insbesondere Begleitpersonen des Gasts oder vom Gast im Beherbergungsbetrieb empfangene Besucher, verursachen.

Der Verlust eines Schlüssels wird dem Gast mit € 50,- in Rechnung gestellt.

IX.
Zurückbehaltungsrecht

Verweigert der Gast die Bezahlung des geforderten Entgelts oder ist er damit in Rückstand, steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht an den vom Gast eingebrachten Sachen zu.

X.
Haftung des Beherbergers

Der Beherberger haftet für die vom Gast eingebrachten Sachen, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Personen übergeben oder an einen von diesen ausgewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Der Beherberger haftet für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der im Beherbergungsbetrieb aus- und eingehenden Personen. Der Beherberger haftet höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Beherbergers, das sind € [Betrag bitte ergänzen] begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,00. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung im vorangehenden Absatz gilt sinngemäß. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Beherbergers gewöhnlich in Verwahrung geben.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung dem Beherberger Anzeige erstattet.

XI.
Haftungsbeschränkungen

Ist der Gast Verbraucher, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
Ist der Gast ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für den Grad des Verschuldens des Beherbergers. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden vom Beherberger nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

XII.
Tierhaltung

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

XIII.
Gerichtsstand und Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft Wien.

SCHLIESSSYSTEM

Manche Unterkünfte sind mit einem elektronischen Zutrittssystem ausgestattet. Dabei werden die Schließvorgänge digital aufgezeichnet. Es dient dem vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen in unserer Liegenschaft und die Daten werden ausschließlich vom Verantwortlichen (der ÖJAB Heimleitung) eingesehen und nur falls dies für einen stattgefundenen konkreten Vorfall benötigt wird. Die Daten werden nach 72 Stunden gelöscht, mit Ausnahme von Daten, die zur Beweissicherung für einen stattgefundenen konkreten Vorfall benötigt werden. Es findet keine Überwachung der Schließvorgänge statt. Die Karten sind sorgsam zu verwahren und bei Verlust ist unverzüglich die Rezeption zu verständigen.

VIDEOÜBERWACHUNG

Einzelne Bereiche unserer Liegenschaft (unseres Hauses) werden videoüberwacht. Diese Bereiche sind durch Hinweise gekennzeichnet. Die Videoüberwachung dient dem vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen auf unserer Liegenschaft und wird ausschließlich vom Verantwortlichen (der ÖJAB) genutzt. Die Videoaufnahmen werden nach 72 Stunden gelöscht, mit Ausnahme von Aufnahmen, die zur Beweissicherung für einen stattgefundenen konkreten Vorfall benötigt werden.